Ab welchem Alter darfst Du welche Ausbildung absolvieren?
Hier ist für alle was dabei!
Nachfolgend findest du einen ersten Überblick, ab wann du welche Ausbildung starten kannst. Wir informieren dich auch gerne vor Ort.
Ab 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag
•> zum Start der AM Mopedausbildung (Krafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h)
- Du meldest dich mit einem Erziehungsberechtigten bei uns an.
- Sicherheitspaket 1: Mit 12 Lektionen Theorieunterricht (statt den nur 6 gesetzlich vorgeschriebenen) und 8 Praxislektionen kannst du zur Prüfung antreten.
- Die Prüfung besteht bei uns aus einem schriftlichen Test zum Ankreuzen und einem internen Nachweis des Könnens beim Fahren mit deinem Fahrlehrer.
- Dein AM-Führerschein steht danach ab deinem 15. Geburtstag bereit!
Wer über 20 Jahre alt, ist muss noch eine ärztliche Untersuchung ablegen!
Zu den Angeboten
Ab 15 ½ Jahren
•> zum Start der Ausbildung A1
(Krafträder bis 125 ccm und max.11 KW und max. 0,1 kW/kg Leistung/Eigengewicht – auch mit L17 kombinierbar)
Du meldest dich bei uns in der Fahrschule an
- ab 15 1/2 Jahren mit 20 Theorielektionen Grundwissen und 6 Theorielektionen, Gefahrentraining Sicherheitspaket 2 – Mitbewerber bitte nachmachen!, 8 Lektionen Zweiradtheorie und mind. 12 Praxislektionen ist die Prüfungsreife erreicht.
- mit der bestandenen amtlichen PC-Theorieprüfung, die in unserer Fahrschule stattfindet, und der bestandenen Praxisprüfung (frühestens mit dem 16. Geburtstag) ist der A1-Führerschein in deiner Tasche.
zur Info dieser Führerscheinklasse
•> zum Start der Ausbildung L17
(auch mit A1 kombinierbar)
Du meldest dich bei uns in der Fahrschule an
- Die Ausbildung für L17 bleibt unverändert und kann aus unseren Informationen entnommen werden oder ihr fragt einfach bei uns nach.
- Mit 17 könnt Ihr nach bestandenen Prüfungen in Österreich mit einem Auto fahren, ab 18 gilt Euer Führerschein international.
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Ab 17 ½ Jahren
•> zum Start der Ausbildung A2
(Krafträder mit max. 35 KW/48 PS und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht. Eine erhältliche ungedrosselte Version darf max. das Doppelte der eingetragenen Leistungswerte aufweisen)
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und/oder
•> zum Start der Ausbildung B bzw. wahlweise L18
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oder sogar
•> zum Start der Ausbildung C/CE und Code 95.
Die Daten für diese Ausbildungen und Prüfungen bleiben unverändert und können aus unseren bewährten Informationen entnommen werden.
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Ab 20 ½ Jahren
•> zum Start der Ausbildung D
(zusammen mit Code 95, sonst ab 23 ½)
Ausbildung und Prüfung wie bisher.
Die hier angeführten Informationen beziehen sich vor allem auf die zahlreichen Änderungen, die seit 19.1.2013 gelten. Bei allen Ansuchen zur Erlangung der Lenkerberechtigung und des Führerscheins wird von der Behörde die Verkehrszuverlässigkeit und die gesundheitliche Eignung (Sonderregelungen siehe Klasse AM) überprüft.
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Ab 23 ½ Jahren
•> zum Start der Ausbildung A (alle Motorräder und mehr)
Ausbildung und Prüfung wie bisher.
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