PKW

Die Ausbildung der Führerscheinklassen B

Mit diesem Führerschein bist du berechtigt, folgende Fahrzeuge zu lenken:

  • Personenkraftwagen (Pkws)
  • Kombis
  • Kleintransporter bzw. Kleinbusse
  • Quads
  • Trikes (ab 21 Jahren)
  • Mofas
  • Microcars
  • Anhänger ziehen (leichte/schwere)

… mit max. 9 Sitzplätzen (inkl. Lenkersitz) und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 kg; dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Lenkerberechtigung ab 21 Jahren.

L 18 / Dualausbildung

Und so funktioniert die L18-Ausbildung: 

Ab 17 1/2 Lebensjahr kannst du mit der dualen Ausbildung für die Klasse B (L-Übungsfahrt) und Beginn der Ausbildung (Theorie und Praxis) starten.

Persönliche Voraussetzungen für dich und deinen Begleiter:

Du als Bewerber:

  • 17 ½ Lebensjahr
  • Verkehrszuverlässig
  • Körperliche und geistige Reife
  • Zustimmungserklärung des (der) Erziehungsberechtigten, wenn diese(r) nicht selbst der
  • Begleiter ist (sind):
  • Gesundheitliche Eignung (ärztliche Untersuchung)
  • Einen oder zwei Begleiter
  • Ausbildungsgültigkeit 18 Monate

Dein Begleiter:

  • 7 Jahre ununterbrochener Besitz der Lenkberechtigung „B“ ohne gröberen Vorkommnissen.
  • Lenknachweis über die letzten 3 Jahre
  • Verkehrszuverlässig
  • besonderes Naheverhältnis zum Bewerber

Und so geht es weiter:
1. in der Fahrschule:  sind 32 Theoreinheiten (20 Le Modul Grundwissen + 12 Le Modul B-Spezialwissen), 6 Fahrstunden (Vorschulung und Grundschulung) und eine theoretische Einweisung mit den Begleitern zu absolvieren. Danach erhältst du eine Fahrschulbestätigung über die bisherige Ausbildung. Ab jetzt ist auch das Ablegen der theoretischen Prüfung möglich!!

2. Privat: Antrag auf Bewilligung von Übungsfahrten beim Verkehrsamt, mind. 1.000 km trainieren der Inhalte der Hauptschulung (Fahrtenprotokoll) mit dem  angemeldeten Begleiter mit dem privaten KFZ.

Wichtig: Es ist verpflichtend das Fahrtenprotokoll zuführen und die Fahrzeugkennzeichnung (L-Übungsfahrt-Taferl) anzubringen.

3. Fahrschule:  hier hast du 1 Fahrstunde mit deinem  Begleiter und Fahr(schul)lehrer als Überprüfung zu fahren. Das Fahrtenprotokoll (wahrheitsgetreu ausgefüllt!) ist der Fahrschule vorzulegen. Der Fahr(schul)lehrer entscheidet darüber, ob du in der Hauptschulung weitertrainiert werden musst. Falls dies der Fall wäre, wiederholt sich der letzte Schritt. Falls nicht, startet die Perfektionsschulung mit Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule.

Alle Infos nochmals als Download-Checkliste zusammengefasst.

L 17 – die begehrte, vorgezogene Ausbildung für die Führerscheinklasse B und die auch mit A1 kombinierbar ist.
Unser Konzept geht weit tiefer als bloß die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Wir zaubern Spaß und Erfolg in die Ausbildung.

Und so funktioniert die L17-Ausbildung: 

Ab 15 1/2 Jahren kannst du dich mit einem Erziehungsberechtigten bei uns anmelden und – falls von dir gewünscht – gleich hier im Haus die gesundheitliche Untersuchung durchführen lassen. Du kannst auch sofort mit dem praxisorientierten Theoriekurs und den 12 praktischen Fahrstunden beginnen.

Ja, du hast richtig gelesen – es geht gleich los!

Wenn du lerntechnisch fit bist, kannst du die Theorieprüfung am PC bei uns in der Fahrschule ablegen. Wir erarbeiten mit dir und deinen Eltern/Begleitern/Erziehungsberechtigten etc. ein maßgeschneidertes Programm. Und so könnte dieses aussehen:

Nach den 12 Fahrstunden und einer theoretischen Einweisung für dich und deine Begleitung könnt ihr mit der Kennzeichnung „L17-Ausbildungsfahrt“ am Privatauto auf das Gelernte aufbauen und durch Fahrkilometer Routine sammeln! Da erhältst du bereits eine Menge praktisches Fahrwissen – und deine Vertrauensperson sitzt immer daneben.

Nach 1.000 km kommt ihr wieder zu einer Kontrollfahrt in die Fahrschule.

Der Fahrlehrer wird mit dir und mit deiner/m Begleiter/in im Zuge einer Fahrlektion und einer anschließenden Besprechung Erlebtes diskutieren und neue Ziele entwickeln.

Nach weiteren 1.000 km, die du mit deiner/m Begleiter/in zurückgelegst hast, findet die nächste Kontrollfahrt mit Nachbesprechung statt, jetzt bereits auf einem höheren Niveau.

Nach deinen dritten 1.000 km kommst du wieder zu uns in die Fahrschule; jetzt geht es an die Prüfungsvorbereitung. Danach kannst du ab dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung bei uns ablegen.

Bestanden! Wir gratulieren dir! Ab jetzt darfst du alleine, mit allen Autos der Klasse B, in Österreich fahren. Ab deinem 18. Geburtstag gilt die Lenkerberechtigung weltweit in allen Ländern, die den EU-Führerschein anerkennen.

 

Pkw mit Anhänger

Egal, was du in deinem Anhänger transportieren willst: ein Motorrad, ein Pferd, einen Jetski oder sogar ein ganzes Schiff … Mit mit dieser Qualifikation bist du stets flexibel. Das Leben ist so bunt, deshalb ist es immer fein, diese Zusatzqualifikation in der Tasche zu haben.

Ein Führerschein der Klasse B berechtigt dich, einen Anhänger mitzuführen. Wenn du das willst und du dich noch nicht ganz sicher fühlst, dann komm zu uns und wir sprechen darüber.

Achtung: Falls der Kraftwagen mehr als 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse (siehe Zulassungsschein) hat, benötigst du einen Führerschein der Klasse C.

Folgende Möglichkeiten hast du:

  1. Du hast den Führerschein B: Dieser reicht dann …

    1a … wenn der Anhänger ein „leichter Anhänger“ ist (bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse – laut Zulassungsbescheinigung). Falls der Anhänger keine Bremsanlage hat, muss das Gewichtsverhältnis beachtet werden.

    Und zwar: Die Eigenmasse des Kraftwagen (siehe Zulassungsbescheinigung) + 75 kg muss mehr als das Doppelte der Gesamtmasse (Waage) des Anhängers betragen.

    1b … wenn der Anhänger ein „schwerer Anhänger“ ist, (über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse – Zulassungsbescheinigung) darf die Summe beider höchsten zulässigen Gesamtmassen (beide Zulassungsbescheinigungen) max. 3.500 kg betragen. Was das kostet? Nur ein entspanntes Lächeln, weil B reicht!

  1. Der Code 96 zum B-Schein

    ist notwendig, wenn beim „schweren Anhänger“, wie im Fall 1b, die Summe beider höchstzulässiger Gesamtmassen (beide Zulassungsbescheinigungen) mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.Wie kommst du zum Code 96? Nach der Ausbildung (3 Lektionen Theorie und 4 Lektionen Praxis) bestätigen wir dir die erfolgreiche Absolvierung. Mit dieser Bestätigung kannst du bei der Behörde einen neuen Führerschein mit der Eintragung des Codes 96 beantragen. Dieser Code gilt international!

  1. EzB – Voraussetzung ist der Führerschein der Klasse B

    Werden die oben genannten Grenzen überschritten, dann muss der Führerschein EzB gemacht werden. Damit dürfen Kraftwagen und Anhänger bis jeweils max. 3.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse geführt werden.

125er Motorrad mit B (Code 111)

Genieße die Vorzüge vom 2-Rad mit „B“.
Die Vorteile die Du hast sind ganz klar – in der Kurzparkzone oder einfach weniger Stau.

Mit dem Erwerb vom B-Führerschein bekommst Du den AM-Führerschein dazu. Du darfst mit Krafträdern mit max. 50ccm und max. 45 km/h fahren („rotes Nummerntaferl“). Nicht wirklich viel – in der Stadt –aber hallo!?!

oder
125er Motorrad mit „B“ (Code 111)

Voraussetzungen:
Wenn Du fünf Jahre lang einen Führerschein der Klasse-B ununterbrochen besitzt, die Probezeit abgeschlossen hast, dann kannst Du Dir den „Code 111“ in den B-Führerschein eintragen läßt, wenn Du

6 LE praktische Fahrübungen absolviert hast und mit unserer Bestätigung die Eintragung bei der Behörde beantragst.

Wenn Du Deinen neuen Führerschein erhältst, darfst Du in Österreich mit Motorrädern bis 125ccm und max. 11 kW fahren.

Wir freuen uns, dich in unserer Fahrschule Mohaupt, in der Schweglerstraße 1, zu begrüßen. 
Für weitere Informationen, Rückfragen oder Anfragen zu anderen Kursen, stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung.
Ebenfalls erhältst du weitere Informationen aller gesetzlichen Bezeichnungen und Ausformulierungen der einzelnen Klassen in der Fahrschule.